Einreisebestimmungen für Großbritannien
Bürger aus der EU, dem EWR und der Schweiz benötigen seit dem 1. Oktober 2021 für die Einreise nach Großbritannien einen gültigen Reisepass.
Personalausweise werden nicht mehr akzeptiert. Personalausweise gehörten zu den „am wenigsten sicheren Dokumenten“, hieß es zur Begründung. Mit der Pflicht zum Reisepass werde die Sicherheit Großbritanniens gestärkt.
Nicht-EU Bürger können sich auf der UK Government Webseite über die sie betreffenden Einreisebestimmungen informieren. www.gov.uk/check-uk-visa.
ETA - Electronic Travel Authorisation ab 02. April 2025
Die ETA-Regelung richtet sich im Großen und Ganzen an Besucher, die für kurze Aufenthalte im Vereinigten Königreich kein Visum benötigen oder die vor ihrer Reise noch keinen britischen Einwanderungsstatus haben.
Ab dem 02. April 2025 müssen alle Reisende aus der EU, dem EEA Raum und der Schweiz, einschließlich Kinder und Babys, vor Einreise nach Großbritannien (auch bei Transitflügen über London nach z.B. Süd-Irland oder bei Einreise von der Republik Irland nach Nordirland), ein entsprechendes online Formular ausfüllen, um eine Einreisegenehmigung zu beantragen. Der Antrag kann auch über eine App erfolgen (erhältlich im Google Play oder Apple App Store).
Eine ETA kostet £ 10, erlaubt mehrere Reisen und ist zwei Jahre lang gültig oder bis der Reisepass des Inhabers abläuft - je nachdem, was früher eintritt. Die Antragstellung der Einreisegenehmigung ist für Bürger der EU und EWR Staaten ab dem 05. März 2025 möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Britischen Regierung unter www.gov.uk.
Stand 09.2024
Nationalitäten
Bei online Buchung Ihrer Reise werden Sie automatisch über die für Sie geltenden Einreise- und Visa-Bestimmungen informiert.
Personalausweise/Identitätskarten
Einreisen mit Personalausweis sind nicht mehr möglich
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
Anmerkung zum Reisepass
Reisedokumente, die in der Vergangenheit als gestohlen oder als verloren gemeldet waren und dann wiedergefunden und neu angemeldet wurden, sollten für die Einreise nicht benutzt werden. Oft ist der Verlusteintrag in der Interpol-Datenbank noch nicht gelöscht, weshalb sie an der Grenze eingezogen werden.
Visainformationen
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Besuchs-, Touristen- oder Geschäftsreisen von bis zu 6 Monaten: (a) EU-Länder und Schweiz. (b) [2] Nicht-EU-Staatsbürger, die Familienangehörige von EU-Staatsbürgern und in Besitz eines Aufenthaltstitels für Bürger eines EWR-Landes (Europäischer Wirtschaftsraum) und deren Familienangehörige sind, können ohne Visum einreisen. Nachweise über die Familienzugehörigkeit z.B. mittels einer Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde müssen vorgelegt werden.
Kosten
Deutschland, Österreich und Schweiz: Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich. Touristen-/Businessvisum: ca. 106 € (mehrfache Einreise, bis zu 6 Monate gültig, 15 Konsulararbeitstage); ca. 404 € (mehrfache Einreise, 1 bis 2 Jahre gültig, 15 Konsulararbeitstage); ca. 735 € (mehrfache Einreise, 5 Jahre gültig, 15 Konsulararbeitstage); ca. 920 € (mehrfache Einreise, 10 Jahre gültig, 15 Konsulararbeitstage). Transitvisum: 78 €. Zusätzliche Nutzungsgebühr der TLScontact-Visum-Antragszentren: 142 €.
Visaarten und Kosten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Gültigkeit
Unterschiedlich, Touristenvisa werden generell für 6 Monate ausgestellt. Ein Transitvisum ist 7 Tage gültig.
Transit
Zahlreiche ansonsten visumpflichtige Reisende (weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen), die am selben Tag über die Flughäfen London Gatwick (LGW), London Heathrow (LHR) oder Manchester (MAN) in ein Drittland (Rep. Irland ausgenommen) weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. U.a. Türkische Staatsbürger sind in der Regel von dieser Transiterleichterung ausgenommen und benötigen ein Transitvisum. Sie benötigen nur dann kein Transitvisum, wenn sie: - einen noch mindestens 3 Monate gültigen einheitlichen EU-Aufenthaltstitel für ein EU-Land, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz oder ein noch mindestens 3 Monate gültiges Visum der Kategorie D für ein EU-Land oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen, oder - über Großbritannien in die USA oder nach Kanada, Australien oder Neuseeland fliegen und ein gültiges Einreisevisum für das betreffende Land sowie ein gültiges Flugticket für die Fluganreise über Großbritannien besitzen. - über eine gültige Permanent Resident Card der USA (Green Card, Form I-551), von Kanada, Australien oder von Neuseeland verfügen. Zunächst ist ein Online-Antrag auszudrucken und auszufüllen (Internet: www.visa4uk.fco.gov.uk). Danach wird über die Internetseite www.visainfoservices.com ein persönlicher Termin für die Beantragung des Visums vereinbart. Die Visaanträge werden von den TLScontact-Visazentren (Internet: uk.tlscontact.com/) in Düsseldorf, Berlin, München, Wien, Genf und Zürich abgewickelt. Postalische Antragstellung ist nicht möglich.
Antrag erforderlich
Je nach Nationalität unterschiedlich. I. Allg: Besuchervisum: (a) 1 ausgefülltes Antragsformular (einige Nationalitäten benötigen 2 ausgefüllte Antragsformulare). (b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe. (c) Reisepass, der noch mindestens für den gesamten Aufenthalt gültig ist, und mit einer Seite, die auf beiden Seiten leer ist. Sofern in den letzten 12 Monaten ausgestellt, eine Kopie oder das Original des vorhergehenden Reisepasses. (d) Gebühr (Nachweis über online erfolgte Bezahlung). (e) Arbeits- oder Studienbescheinigung. (f) Hotelbuchung oder schriftliche Einladung (die Bezahlung der Unterkunft sollte erst nach der Visumerteilung erfolgen). (g) Buchungsbestätigung über Hin- und Rückflugtickets. (h) Nachweis ausreichender Geldmittel (Bankbescheinigungen der letzten 6 Monate, Bescheinigung des Reisebüros bei Pauschalreise, Einladungsschreiben der Verwandten oder Freunde bei Privatbesuch). (i) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich und die Schweiz, die noch mindestens 2 Monate nach der geplanten Rückkehr gültig ist. (j) Nachweis über den Familienstand. Geschäftsvisum: (k) Entsendungsschreiben der eigenen Firma sowie Einladung des britischen Geschäftspartners mit Angaben zu Reisegrund und -dauer.
Bearbeitungsdauer
Ab dem persönlichen Termin der Visumbeantragung eines Kurzzeitvisums bis zu 15 Tage; Langzeitvisa: Bis zu 1 Monat.
Benötigte Dokumente bei der Einreise
(a) Ausreichende Geldmittel. (b) Nicht-EU-Staatsangehörige: Gültige Rück- oder Weiterreisetickets.
Aufenthaltsverlängerung
EU-Bürger, die sich länger als die visumfreien 6 Monate in Großbritannien aufhalten wollen, müssen sich bei der zuständigen Verwaltungsbehörde ihr Aufenthaltsrecht bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich. In Großbritannien sind für die dazu notwendige polizeiliche Anmeldung die örtlichen Polizeidienststellen zuständig (2 Passfotos).
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis oder Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass. Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass. Türken: Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine von den Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung in englischer Sprache mitführen. Erwachsene Reisende, die ein minderjähriges Kind begleiten, sollten Nachweise über ihre Sorgeberechtigung (Geburts- oder Adoptionsurkunde, eine vom Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung, ggf. Trauungs- bzw. Scheidungsurkunden ) mit sich führen. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.